Zum Inhalt springen
Wasser mit Geschmack Festival
  • Stellung
  • Festival ▾
    • Über WmG
    • 2026
    • Nachhaltigkeit
    • Vereine
    • Geschichte
    • Partner
  • Artists ▾
    • Line-up 2026
    • History
  • Infos ▾
    • Anreise
    • FAQ
    • Anwohner
  • Tickets

AGB & Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung des Wasser mit Geschmack Festivals.

§ 1 Geltungsbereich

Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt durch die Tasty Events GbR (Veranstalter), unmittelbar oder über von ihr beauftragte Ticketpartner und autorisierte Vorverkaufsstellen. Der Erwerb über andere Kanäle begründet keinen Anspruch auf Zutritt. Für den Verkauf der Tickets gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsverhältnis und Ticket

Mit dem Kauf eines Tickets wird für den Besuch des Wasser mit Geschmack Festivals eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen Tasty Events GbR und dem Ticketkäufer begründet. Mit Kauf und Bezahlung des Tickets erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Teilnahme am Wasser mit Geschmack Festival. Mit Bezahlung des Ticketpreises erhält der Kunde das Ticket. Dieses dient dem Kunden als Nachweis für die Zutrittsberechtigung auf dem Festivalgelände.

Für den Ticketversand übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Er handelt nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt, kann aber für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Versands keine Haftung übernehmen. Der Kunde ist gehalten, sein Ticket sorgsam aufzubewahren. Die private, nicht gewinnbringende Weitergabe des Tickets zum Originalpreis ist zulässig. Ein gewerblicher oder gewinnbringender Weiterverkauf ist untersagt (§ 9).

§ 3 Hausrecht, Mindestalter und Einlasskontrolle

Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde das Hausrecht des Veranstalters sowie die Festivalordnung des Veranstalters an. Der Zutritt zum Festival- und Campinggelände ist ausschließlich Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr gestattet. Der Nachweis erfolgt am Einlass durch einen amtlichen Lichtbildausweis. Sogenannte „Muttizettel"/Erziehungsbeauftragungen werden nicht akzeptiert. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, wenn der Einlass mangels Altersnachweis verweigert wird.

Der Veranstalter ist berechtigt, mitgeführte Behältnisse und Kleidung am Einlass sowie stichprobenartig auf dem Gelände zu kontrollieren. Mitgeführt werden dürfen ausschließlich Taschen, Rucksäcke und Beutel bis maximal DIN-A4-Größe; größere Behältnisse sind auf dem Festivalgelände nicht zugelassen. Wer die Kontrolle verweigert, kann vom Einlass ausgeschlossen werden; ein Erstattungsanspruch besteht nicht. Untersagte Gegenstände werden einbehalten; eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.

Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken sind auf dem Festivalgelände nicht gestattet. Auf dem Campingplatz sind eigene Speisen und Getränke zum Eigenbedarf zulässig; Glasbehältnisse sind auch dort untersagt (§ 11). Untersagt ist ebenso der Verzehr und Genuss von nach dem Betäubungsmittelgesetz untersagten Drogen. Den Anordnungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich bei Verstoß gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, den Kunden/Besucher des Festivalgeländes zu verweisen.

§ 4 Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheits- und/oder Körperschäden, Eigentumsschäden und Vermögensschäden des Besuchers. Dies gilt nicht, soweit der Schaden des Besuchers auf eine Verletzung der dem Veranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen ist. In diesem Fall haftet der Veranstalter bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeiter und vom Veranstalter beauftragte Erfüllungsgehilfen.

Dem Besucher ist bewusst, dass beim Wasser mit Geschmack Festival, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen, sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

§ 5 Absage, Abbruch und höhere Gewalt

Wird das Wasser mit Geschmack Festival abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr. Das Wasser mit Geschmack Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Wasser mit Geschmack Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Wasser mit Geschmack Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, terroristischer Gefahr, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

§ 6 Bild- und Tonaufnahmen

Mit Erwerb des Tickets stimmt der Kunde einer etwaigen Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Person über analoge und digitale Datenträger sowie über Print-, Rundfunk- und Fernsehmedien einschließlich des Internets zu.

§ 7 Widerruf und Rückgabe

Für Tickets gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, ist das Widerrufsrecht im Fernabsatz gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, sofern der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies beinhaltet, dass ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

§ 8 Kommerzielle Aufnahmen

Die kommerzielle Erstellung und Nutzung von Film-, Foto- oder Tonaufnahmen ohne die Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

§ 9 Weiterveräußerung

Die Weiterveräußerung der Wasser mit Geschmack-Festivaltickets ist, sollte sie aus kommerziellen, gewerblichen oder gewinnbringenden Zwecken erfolgen, strengstens untersagt und wird rechtlich von der Tasty Events GbR verfolgt.

§ 10 Sicherheitspersonal und Hausverbot

Der Tasty Events GbR als Veranstalter steht auf dem Veranstaltungsgelände das alleinige Hausrecht zu. Das Hausrecht des Veranstalters wird vom beauftragten Sicherheitspersonal ausgeübt, dessen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Das Sicherheitspersonal kann bei Missachtung der Platzordnung und Zuwiderhandlung Hausverbote erteilen. Das Hausverbot gilt mindestens für die komplette Festivaldauer. In schweren Fällen – insbesondere bei Gewalt, Diskriminierung, sexualisierten Übergriffen oder Drogenhandel – kann das Hausverbot auch für alle künftigen Veranstaltungen des Veranstalters ausgesprochen werden. Nach Ausspruch des Hausverbots verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes entfällt.

§ 11 Verbotene Handlungen und Gegenstände

Es ist nicht gestattet:

  • Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten
  • mit Gegenständen zu werfen
  • offenes Feuer, Grills, Kerzen und Gaskocher auf dem gesamten Festival- und Campinggelände zu entzünden oder zu betreiben; Zigaretten sind ausschließlich in den bereitgestellten Aschenbechern bzw. Taschenaschenbechern zu entsorgen
  • folgende Gegenstände auf das Festival- und Campinggelände mitzubringen oder zu benutzen:
  • Glas
  • Waffen
  • Tiere (ausgenommen Blindenhunde)
  • Sofas
  • Generatoren jeglicher Art
  • elektrische Kühlschränke
  • Sperrmüll
  • Kanister mit Benzin und andere leicht entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten
  • Autobatterien
  • Gartenfackeln
  • jegliche pyrotechnischen Gegenstände
  • Gasflaschen jeder Art
  • Druckluftsirenen, Vuvuzelas u. ä.
  • Musikanlagen, Megafone, PA-Systeme, selbstgebaute „Boomboxen" (aus Lärmschutzgründen verboten)

§ 12 Camping

Der Campingplatz befindet sich rund 15 Gehminuten vom Festivalgelände entfernt. Das Campingband berechtigt zur Benutzung des Campingplatzes. Der gewerbliche Weiterverkauf des Tickets ist untersagt. Bei Verlust des Tickets ist kein Ersatz möglich. Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde das Hausrecht des Veranstalters sowie die AGBs für die Benutzung des Campingplatzes des Veranstalters an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Campingplatzes

  1. Achtung: Die Campingfläche gilt nur für Festivalbesucher mit gültigem Festivalticket UND Campingzusatzticket (bzw. mit dem entsprechend ausgewiesenen Bändchen). Das Betreten und Campen ohne die zuvor benannten Voraussetzungen ist nicht gestattet. Das Campingticket berechtigt ausschließlich zum Campen mit Zelt. Das Übernachten mit Wohnwagen, Wohnmobilen, Campern oder ähnlichen Fahrzeugen ist auf und am Campingplatz aufgrund von Naturschutzbestimmungen nicht gestattet. Stellplätze für solche Fahrzeuge stehen kostenlos auf den Parkplätzen zur Verfügung; hierfür wird kein Campingticket benötigt.
  2. Das Campen ist ausdrücklich nur auf dem ausgewiesenen Campingplatz erlaubt.
  3. Die Gebühren für vorher „versehentlich" erworbene Campingkarten werden NICHT zurückerstattet.
  4. Der Campingplatz ist ab Freitag 12.00 Uhr geöffnet. Die Abreise muss spätestens am Sonntag bis 12.00 Uhr erfolgt sein.
  5. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen ist kostenlos. Auf dem Campingplatz stehen Toiletten sowie Wasser zum Händewaschen zur Verfügung. Trinkwasser ist nicht vorhanden.
  6. Der Verkauf von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt.
  7. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist auf dem Campingplatz nur in Zimmerlautstärke über kleine, batteriebetriebene Geräte gestattet; PA-Systeme, Musikanlagen und selbstgebaute „Boomboxen" sind gemäß § 11 generell untersagt. Zwischen 00.00 Uhr und 07.00 Uhr ist jegliche Musikwiedergabe strikt untersagt.
  8. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Campinggebühr ist lediglich das Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
  9. Das Befahren des Campinggeländes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist verboten. Ausgenommen ist am Sonntag das Heranfahren an die Campingwiese zum Ein- und Ausladen im Rahmen der Abreise; den Anweisungen des Personals ist dabei Folge zu leisten. Das Befahren der Campingwiese selbst bleibt untersagt.
  10. Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Müll ist in die zur Verfügung gestellten Müllsäcke zu entsorgen. Die Müllentsorgung muss bis Sonntag 12.00 Uhr erfolgt sein.
  11. Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen. Beschädigungen sind durch den Benutzer oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.
  12. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Ausgenommen sind Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG (z. B. Blindenführhunde).
  13. Offenes Feuer ist auf dem Campinggelände verboten (§ 11).
  14. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist stets Folge zu leisten.
  15. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände; weiter behält sich der Veranstalter in solchen Fällen das Recht zur Einleitung zivil- und/oder strafrechtlicher Verfolgung vor.

Die Tasty Events GbR bemüht sich, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen. Sie übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Stand: 06.08.2026

Veranstalter

Telefon: 07173-9710751

E-Mail: info [at] wmgfestival.de

Tasty Events GbRJägerstraße 2273540 Heubach

Links

  • Tickets
  • Artists
  • Festival
  • FAQ
  • Anreise
  • Anwohner
  • Geschichte

Newsletter mit Geschmack

© 2026 Tasty Events GbR. Alle Rechte vorbehalten. · Impressum AGB & Hausordnung Datenschutz ·

Kontakt

Schreib uns – wir antworten in der Regel innerhalb weniger Tage.

Oder direkt: info [at] wmgfestival.de · 07173-9710751